Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Projekte und Dienstleistungen von stadtmarketingpartner.de im Geschäftskundenbereich.

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Beratungs-, Strategie-, Konzeptions-, Design-, Kommunikations-, Content-, Software-, Web-, App- und sonstige Projektleistungen, die unter der Marke stadtmarketingpartner.de angeboten werden.

Vertragspartner ist CodePartner GmbH, Twisterlingsbogen 5, 26160 Bad Zwischenahn. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angebote und Vergabeunterlagen gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung einer Vereinbarung, Zuschlag im Vergabeverfahren oder eine andere eindeutige Beauftragung zustande. Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Projektvertrag.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für das Projekt erforderlichen Informationen, Materialien, Ansprechpartner, Freigaben und Zugänge rechtzeitig bereit. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch verspätete, unvollständige oder nachträglich geänderte Mitwirkungen entstehen, können Auswirkungen auf Termine und Vergütung haben. Wir weisen auf erkennbare Auswirkungen möglichst frühzeitig hin.

4. Projektorganisation und Änderungen

Projekttermine und Meilensteine werden im Angebot oder Projektplan festgelegt. Änderungswünsche, die den vereinbarten Leistungsumfang verändern, werden als Change Request eingeordnet. Vor einer kostenpflichtigen Umsetzung informieren wir über die voraussichtlichen Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Terminplan, soweit dies im jeweiligen Projekt wirtschaftlich möglich ist.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gilt die im Angebot oder Vertrag vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei länger laufenden Projekten können Abschlags- oder Teilrechnungen entsprechend Projektfortschritt oder vereinbarten Meilensteinen gestellt werden.

6. Fremdleistungen und Drittkosten

Lizenz-, Hosting-, Domain-, Medien-, Reise-, Produktions-, Sprecher-, Druck-, Versand- oder sonstige Drittkosten sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Werden Drittanbieter im Namen oder auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt, gelten ergänzend deren Vertrags- und Lizenzbedingungen.

7. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen

Soweit eine Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist und eine Abnahme vorgesehen ist, wird der Auftraggeber nach Bereitstellung zur Prüfung aufgefordert. Festgestellte wesentliche Mängel sind nachvollziehbar mitzuteilen. Unwesentliche Abweichungen hindern die Abnahme nicht. Gesetzliche Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt.

8. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Soweit der konkrete Umfang nicht ausdrücklich geregelt ist, erhält der Auftraggeber die zur vertragsgemäßen Nutzung des Projektergebnisses erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte. Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, Bibliotheken, Frameworks, Methoden, Templates, Standardmodulen und Know-how verbleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern. Open-Source- und Drittanbieterkomponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.

9. Rechte an bereitgestellten Materialien

Der Auftraggeber stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Logos, Daten, Marken, Medien und sonstige Materialien im vereinbarten Umfang verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Bei erkennbaren rechtlichen oder lizenzbezogenen Risiken sprechen wir diese an; eine umfassende rechtliche Prüfung fremder Materialien ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.

10. Mängel und Nacherfüllung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Vertrag nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist. Der Auftraggeber unterstützt die Fehleranalyse durch eine nachvollziehbare Beschreibung und, soweit erforderlich, geeignete Testdaten oder Zugänge. Für Störungen, die durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, nicht unterstützte Systemumgebungen oder externe Dienste verursacht werden, besteht keine Mängelhaftung, sofern wir diese Ursache nicht zu vertreten haben.

11. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und projektbezogene Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten, wird bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.

13. Referenznennung

Eine öffentliche Benennung des Auftraggebers als Referenz oder die Nutzung von Namen, Logos oder Projektabbildungen zu Eigenwerbezwecken erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende vertragliche Grundlage oder Freigabe besteht.

14. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich beauftragte, nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind im gesetzlich und vertraglich zulässigen Umfang zu vergüten.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig und der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.